5 Minuten Lesezeit | 20/03/2020

Corona: Die Lage für KMUs – Tipps, Informationen und Hilfe

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Die momentane Lage ist dynamisch, unsicher und beunruhigend. Durch die zunehmenden Einschränkungen des Alltags und die vielen Unbekannten, was den weiteren Verlauf von Corona und der Auswirkungen auf die Bevölkerung angeht, geraten neben nahezu allen Unternehmen, aber insbesondere KMUs und Selbstständige, unter Druck.

Um unseren Kunden und allgemein zu helfen, werden in diesem Artikel die Herausforderungen, potenzielle Szenarien, Hilfen und Handlungsmöglichkeiten von KMUs allgemein erläutert.

Inhalt: aktuelle Lage I Auswirkung auf einzelen Branchen I Hilfsprogramme nach Bundesland sortiert (aktueller Stand 25.03.2020)

Wie ist genau ist die momentane Lage? (Stand 25.03.2020)

Die Entwicklung der Corona-Pandemie läuft zur Zeit sehr schnell ab. Je nach Land sind Infektions- und Gefährdungsrate sehr unterschiedlich; in Deutschland sind 120 Infektionen pro Million Einwohner bekannt, der Prozentsatz von schweren und tödlichen Verläufen von Infizierten liegt mit ca. 0,3% deutlich unter dem internationalen Durchschnitt. Zugleich verdoppelt sich die Anzahl an Infizierten in Deutschland ungefähr alle drei Tage.
Wenn man dem Verlauf in umliegenden europäischen Ländern folgt, sind auch mittelfristige Einschränkungen und Betriebsstopps bis hin zu teilweisen Ausgangssperren nicht auszuschließen. Aktueller Stand ist, dass am Wochenende über strengere Ausgangssperren entschieden wird. Das Problem für Unternehmen ist, dass das Ende nicht abzusehen ist. Auch wenn vorerst von Ende der Osterferien die Rede ist, ist unklar, ob dieser Zeitrahmen ausreicht.

Welche Wirtschaftszweige werden wie betroffen?

Klar ist, dass die Wirtschaft allgemein sich stark verlangsamt, wenn nicht zu einem Stillstand kommt. Erste Schätzungen gehen von einer Rezession mit einem Minus von 5% aus aus. Doch sind einzelne Branchen unterschiedlich stark betroffen. Hier eine Übersicht:

– Pflege
Zu den am härtesten getroffenen Berufen zählen Pflegeberufe, da es einerseits zu quarantänebedingten Dienstausfällen (Kinderpflege), andererseits zu Sonderschichten in gefährdeten oder essenziellen Bereichen (z.B. Altenpflege) kommt. Neben Betriebsschließungen in manchen Fällen greifen jetzt auch zusätzliche Auflagen und Regulierungen.

– Einzelhandel und Dienstleister
Während Lebensmittelhandlungen und Tankstellen offenbleiben, werden nicht essenzielle Einzelhändler je nach Region nach und nach geschlossen, ebenso müssen Dienstleister wie Putzkräfte u.ä. vorerst den Betrieb einstellen.

– Tourismus, Hospitalität und Unterhaltung
Der Tourismus, die Hospitalitäts- und die Unterhaltungsindustrie sind zum größten Teil stillgelegt. Arbeitskräfte in diesen Bereichen müssen auf Arbeit verzichten, was besonders freiberufliche Tourismusdienstleister und Unterhalter hart trifft.

– Gaststätten, Restaurants, Bars und Kneipen
Diese Unternehmen sind am stärksten betroffen, da sie unmittelbar schließen mussten. Aktuell ist die Schließung in den meisten Stätten bis Ende der Osterferien vorgesehen.

– IT und Beratung
Manche IT-Dienstleister und Berater, die ohne direkten Kundenkontakt arbeiten können, werden tendenziell eher indirekt durch den allgemeinen Rückgang von Aktivitäten getroffen. Dennoch kann es auch hier zu Umsatzeinbrüchen kommen, wenn Firmenkunden insgesamt ihren Handlungsschwerpunkt auf Krisenmanagement verlagern.

– Handwerk
Auch im Handwerk wirkt die momentane Situation unterschiedlich stark. Je nach Betriebsart und -größe kann weitergearbeitet werden. Der weitere Verlauf ist aber dennoch unklar.

Unternehmerische Tätigkeiten – Herausforderungen und Lösungen

Alltägliche Anforderungen an Unternehmen sind selbst für größere Unternehmen schwieriger zu erfüllen; diese Schwierigkeiten können für KMUs geradezu existenzielle Bedrohungen hervorrufen. Je nach Industrie sind die Problemstellungen unterschiedlich ausgeprägt, allgemein bestehen aber folgende Themengebiete:

– Sicherheit von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Kunden gewährleisten
Die genauen Zahlen bzgl. Infektionen und gesundheitlichen Effekten sind aufgrund des frühen Zeitpunkts noch nicht zu 100% aussagekräftig und werden sich vermutlich noch anpassen. Dennoch lässt sich sagen, dass Risiken bestehen und die Verantwortung für Unternehmer und Arbeitnehmer besteht, sich selbst, aber auch Mitarbeiter und Kunden nicht unnötig zu gefährden. Dies kann durch Telefonkonferenzen, Home-Office sowie allgemeine Sicherheitsvorkehrungen bewerkstelligt werden.

Inzwischen hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Übersichtsseite veröffentlicht.
-> https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html

– stabile Akquisepipeline aufrechterhalten
Praktisch täglich geben regionale und nationale Regierungen weltweit neue Anordnungen heraus, was Regulierungen im Nah- und Fernverkehr, Warenlieferungen und Ausgangssperren sowie Großveranstaltungen angeht. Gerade in Industrien, deren Auftrags- und Kundenakquise auf persönlichem Kontakt basieren (z. B. Fachmessen), müssen Alternativen etabliert werden. Eine Verschiebung der Akquiseschwerpunkte zu Telekommunikation (Emails, Telefon, Online-Videotelefonie) ist unumgänglich.

– Produktion nach Möglichkeit stabilisieren
Nicht nur, aber besonders in Dienstleistungsunternehmen werden Geschäftseinbußen unvermeidlich sein. Hier kann es sich lohnen, Backlog- und Back-Office-Tätigkeiten abzuarbeiten sowie Strategie-und Planungssitzungen (möglichst über Telefonkonferenzen) abzuhalten.

– Liquidität aufrechterhalten
Ein besonders sensibles Thema ist Liquidität. Der Aktienmarkt ist nahezu täglich besonders starken Schwankungen unterworfen, insgesamt lässt sich viel Bewegung im Geldmarkt ableiten, ein Anstieg an Finanzierungskosten und eine Abnahme verfügbarer Finanzierungsmöglichkeiten wird wahrscheinlicher. In Kombination mit sinkenden Auftragszahlen können insbesondere KMUs leicht in eine schwierige Lage geraten. Neben Kostenverschlankungen besteht auch die Möglichkeit staatlicher Förderung.

Welche Hilfe können KMUs in Anspruch nehmen?

Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten sowohl für Arbeitgeber und Unternehmer als auch für Selbstständige, die momentanen Liquiditätseinbußen abzufedern. Das Problem: Praktisch alle Stellen von Bund und Ländern sind durch die sprunghaft gewachsene Zahl an Anfragen überlaufen, wodurch die voraussichtliche Wartezeit für Fördermittel bedeutend länger als üblich betragen wird. Hier eine Auflistung möglicher Mittel:

Kurzarbeitergeld
Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten von Angestellten kürzen müssen (in der Regel, wenn mindestens ein Drittel der Mitarbeiter mindestens 10% weniger arbeiten), können bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen, um diese zu entlasten.
Dieses beläuft sich auf 60% des zuvor gezahlten Lohnes. Kurzarbeitergeld kann auch online angefordert werden. Nachteil: Hier kann besonders die hohe Nachfrage die Freistellung des Geldes verzögern.

Corona-Soforthilfe
Die Bundesregierung und mehrere Landesregierung haben bereits Maßnahmen angekündigt und umgesetzt, wie zum Beispiel Stundung von Finanzansprüchen seitens des Bundes, Ausweitung von Förderkrediten und niedrigere Anforderungen für Kurarbeitergeld. Es bestehen in manchen Fällen auch Soforthilfsangebote speziell für Corona. Vorerst hauptsächlich in Ländern mit besonders starker Belastung (Bayern), können diese über die Landesministerien und ggf. Stadtverwaltungen angefordert werden.
Nachteil: Direkte Soforthilfspakete sind nicht in allen Ländern verfügbar, dazu gibt es in Ländern wie Nordrhein-Westfalen zwar Zusicherungen aber noch keine direkt nutzbaren Hilfspakete.

Förderkredite
Bundesweit werden die Vorgaben für Förderkredite gelockert. Das Beantragen solcher Mittel ist sowohl über die eigene Hausbank als auch über die Förderbanken der einzelnen Länder möglich. Hier werden Kredite zu besonders günstigen Konditionen oder mit stattlichen Bürgschaften vergeben. Nachteil: Auch wenn diese Kredite günstiger als marktübliche Kredite sind, gibt es dennoch bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Förderkredite sind also auch nicht für alle Unternehmen nutzbar.

Entschädigung im Quarantänefall

Für Mitarbeiter, aber auch Selbstständige besteht im Falle einer Quarantäne tatsächlich Anspruch auf Entschädigung. Dies kann für Mitarbeiter entlastend sein, für Arbeitgeber aber schmerzhaft sein, da im Falle einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne der Arbeitgeber die Entschädigung für bis zu 6 Wochen auszahlen muss. Aber: Solange Mitarbeiter nicht an Maschinen oder am Bau arbeiten, Homeoffice prinzipiell möglich ist und die Arbeitsmaterialien (Dienstlaptop, Unterlagen) zur Verfügung stehen, sind Mitarbeiter trotz Quarantäne verpflichtet, ihrer Arbeit nachzugehen, solange sie nicht aufgrund einer Infektion nicht krankgeschrieben sind. Rein theoretisch gilt dies auch bei stationärer Quarantäne auf der Isolierstation.

Für Arbeitgeber wie Mitarbeiter gilt, sich an die aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz zu halten. In Krankheitsfällen sollte dringend Kontakt mit Ärzten bzw. dem Gesundheitsamt aufgenommen werden, da zusätzlich zum gesellschaftlichen Nutzen einer adäquaten Diagnose und Behandlung auch rechtliche Ansprüche entstehen können (Entschädigung für Verdienstausfälle).

Insgesamt gibt es zahlreiche Herausforderungen und Problemstellungen als Resultat von Corona.
Als Ausbaumöglichkeit von Home-Office-Aktivitäten sowie zur Kostensenkung von Telekommunikation empfiehlt sich die VoIP-Telefonanlage von VoipStudio.

Übersicht über die Soforthilfen und weitere Programme gegliedert nach Bundesländern

Bayern

Ministerpräsident Söder hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt.

Wirtschaftsministerium Bayern
Das Wirtschaftsministerium verspricht eine Corona-Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen und Selbstständige inkl. Angehörige der Freien Berufe. Diese ist in der Höhe gestaffelt.

Höhe der Corona-Soforthilfe:
Bis zu 5 Erwerbstätige – 5.000 Euro
bis zu 10 Erwerbstätige – 7.500 Euro
bis zu 50 Erwerbstätige – 15.000 Euro
bis zu 250 Erwerbstätige – 30.000 Euro

Weitere Informationen & Maßnahmen:

  • Liquides Privatvermögen muss genutzt werden bevor die Soforthilfe beantragt werden darf
  • Antragsstellung über Förderantrag
  • Den Antrag nach Ausfüllung ausdrucken, unterschreiben und per Mail oder per Post an die jeweilige Bewilligungsbehörde schicken – NICHT an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die jeweilige Bewilligungsbehörde für Ihren Bereich finden Sie unter dem Link.

    -> Web: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

    LfA Förderbank Bayern
    Unterstützung durch Liquiditätshilfen und Risikoentlastung
    Kredite werden durch Hausbank beantragt und gezahlt
    -> Web: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
    -> Email: info@lfa.de
    -> Tel: 089 / 21 24 – 10 00 – aktuell ist das Anrufaufkommen lt. Webseite sehr hoch (20/03/2020)

    Diese Kredite sind:

    Universalkredit
    Dieser ist für Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz bis maximal 500 Millionen Euro
    Wird genehmigt für: Umschuldung von Verbindlichkeiten (kurzfristige), Betriebsmittelbedarf, Investitionen und Warenlager
    maximal 10 Mio. Euro pro Projekt
    erleichtertes Bearbeitungs- und Antragsverfahren für Haftungsfreistellung

    Akutkredit
    Die ist ein Programm für KMUs
    bis 2 Millionen Euro
    Konsolidierungsanlass durch Zustimmung der Hausbank genügt, kein Konsolidierungskonzept nötig

    Bürgschaftsbank Bayern
    Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    Höhere Bürgschaftsquote, nun 80 Prozent, vorher 70 Prozent
    -> Corona-Servicenummer: 089 54 58 57 13
    -> Web: https://www.bb-bayern.de/corona-krise/

    allgemeine Informationen rund um Maßnahmen zum Coronavirus in Bayern

    Berlin

    Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
    seit dem 19.03.2020 sind Anträge auf Liquiditätshilfen über die IBB möglich

    Investitionsbank Berlin (IBB)
    Förderprogramm Liquiditätshilfen BERLIN aktiv
    Unternehmen in der Krise erhalten Kredit
    Rettungskredit: 500.000 Euro (zinslos)
    Umstrukturierungskredit: 1 Million Euro
    Antragstellung erfolgt ab dem 19.03.2020 über ein Online-Formular
    Hilfe beantragen können auch Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind.
    -> Web: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

    BürgschaftsBank Berlin
    Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    Als KMU oder Gründer muss man schriftlich die Auswirkungen von Corona auf die jeweilge Firma schildern. Außerdem muss das Geschäftsmodell bereits vor Corona-Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein, um Hilfe zu erhalten.
    Voraussetzung dafür: gute Eigenkapital- und Ertragslage
    Welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie auf der Website der BBB (siehe unten)
    Anfrage über die Hausbank oder über ermoeglicher.de
    -> Web: https://www.buergschaftsbank.berlin/start.html

    Brandenburg

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
    Einrichtung eines Runden Tisches am 19. März 2020
    Mit dabei: Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsförderinstitutionen, Gewerkschaften & Kammern
    Ziel: Überblick über die Folgen der Corona-Krise schaffen und Unterstützungsmaßnahmen daraus ableiten
    Liquiditätssicherung für Brandenburger Unternehmen durch das Ministerium durch zusätzliche Haushaltsmittel
    Zinsfreie Steuerstundungen (für Umsatz- und Gewerbesteuer noch unklar, Stand: 19.03.2020)
    Interne Arbeitsgruppe arbeitet an weiteren Hilfen für Unternehmen

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
    ILB-Mikrokredit Brandenburg: Kredit für Betriebsmittel für KMU bis 25.000 Euro ohne erforderliche Sicherheiten
    Anpassung des Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramms: Rettungskredite für Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt sind.

    Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB)
    Die WFBB hilft. Der Zugang ist über drei Wege möglich. Die Regionalzentren, online (EMail) oder per Telefon. Eine Auflistung der helfenden Regionalcenter finden Sie unter dem Link
    Es wird empfohlen, Ihr persönliches Anliegen über den Fragebogen zu schildernund diesen ausgefüllten Fragebogen an info@wfbb.de zu senden.
    -> Hotline: 0331 730 61 222
    -> Web: https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen

    Bremen

    Der Senator der Finanzen | Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
    Einrichtung einer Task Force bei der BAB – Förderbank für Bremen und Bremerhaven
    Start eines News-Tickers bei Bremen Innovation
    -> Corona-Hotline der Handelskammer Bremen: 0421 3637 241
    -> Corona-Hotline der Handwerkskammer Bremen: 0421 30 500 0

    BAB Bremer Aufbau-Bank
    BAB Task Force ermittelt gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Hausbank, wie Ihr KMU/Startup liquide bleibt und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. Es wurde eine enge Zusammenarbeit mit der KfW, um entsprechende Kredite zu beantragen, angekündigt. Das Programm richtet sich nach Auskunft der Homepage auch an Freiberufler.
    -> Hotline der Task Force: 0421 9600 333
    -> E-Mail: task-force@bab-bremen.de
    -> Web: https://www.bab-bremen.de/stabilisieren/beratung/task-force.html

    Bremerhavener Unternehmen können sich zusätzlich an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH wenden

    Bürgschaftsbank Bremen
    Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro
    Schnelle Genehmigung innerhalb von Tagen von Anträgen bis zu einer Summe von 250.000 Euro
    Anfrage an die Hausbank oder alternativ an das Finanzierungsportal ermoeglicher.de stellen

    Hamburg

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
    Umfangreicher Schutzschirm für Selbstständige und kleine Firmen:

    für Einzelkämpfer – 02.500 Euro
    für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeiter – 05.000 Euro
    für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiter – 10.000 Euro
    für KMUs bis zu 250 Mitarbeiter – 25.000 Euro
    Weitere Maßnahmen als Corona-Soforthilfen

    Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN):
    Kredite bis zu 750.000 Euro für KMU und Freiberufler mit maximal 5 Jahren Aktivität am Markt
    Hamburg-Kredit Wachstum: Kredite bis zu 500.000 Euro für KMU und Freiberufler mit mindestens 5 Jahren Aktivität am Markt
    Übernahme von Landesbürgschaften durch die Stadt Hamburg, wenn Bürgschaften über die BG Hamburg nicht möglich sind

    Hamburg-Kredit GuN

    BG Hamburg – Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
    Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    Schnellere Bewilligung von Bürgschaften bis 250.000 Euro
    Betriebsmittelkredite förderbar
    Tilgungsaussetzungen von Krediten
    Entsprechende Aussetzungsanträge in Muster eintragen und an die BG Hamburg senden
    Auch Auftragsübernahme der Tilgung durch die BG bei der IFB möglich
    -> Krisen-Hotline: 040 611 700 100

    Hessen

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
    Die hessische Landesregierung will bis zu 7,5 Milliarden Euro als Corona-Soforthilfe zur Verfügung stellen
    vorübergehende Liquiditätsunterstützung um bis zu 1,5 Milliarden Euro
    Kommende Woche Abstimmung des Landtags über einen Nachtragshaushalt auf 5 Milliarden Euro
    Übernahme von Landesbürgschaften bei mehr als 1,25 Millionen Euro zur Liquiditätssicherung
    Hessische Förderprogramme bleiben bestehen

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
    Kredite zwischen 25.000 und 150.000 Euro für KMU (bis zu 25 Mitarbeiter) und Freiberufler ohne Sicherheiten von der Bank
    Betriebsmittelkredite von bis zu 1 Million Euro für KMU
    Bürgschaftsobergrenze bei 1,25 Millionen Euro
    Express-Bürgschaften für Darlehen bis 300.000 Euro
    -> Web: https://www.wibank.de/corona
    -> Hotline für das Wochenende: 069 9132-3716
    oder per Mail: foerderberatunghessen@wibank.de

    Bürgschaftsbank Hessen
    Anfragen über das Finanzierungsportal ermoeglicher.de
    Bürgschaftsbank Hessen arbeitet eng mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zusammen, um die obigen Hilfen bereitzustellen
    -> Corona-Hotline: 0611 1507 77
    Website beschreibt “in Kürze deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Absicherung hessischer Unternehmen” (Stand: 19.03.), weitere Infos folgen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Unternehmenshotline eingerichtet: 0385 588 5588
    Unterstützung in Höhe von 100 Millionen Euro durch die Landesregierung
    schnellere Auszahlung von bewilligten Zuschüssen für Investition, Forschung, Entwicklung, Infrastrukturförderung (maximal 7 Tage nach Anforderung)
    -> Hotline: 0385 88 5588

    Bürgschaftsbank M-V
    Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    Schnellverfahren bei Bürgschaften von KMU mit Darlehen bis 250.000 Euro
    Sonderprogramm für Landesbürgschaften (schnellere Bearbeitung)
    Liquiditätshilfen durch rückzahlbare Zuschüsse für Betriebsausgaben bei KMU bis 200.000 Euro
    Kleinstbetriebe und Freiberufler bekommen Zuschüsse bis zu 20.000 Euro
    Für Corona-Soforthilfe an die Bürgschaftsbank wenden

    Niedersachsen

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
    Landesregierung plant kurzfristige Förderprogramme
    weiteres, sechsmonatiges Förderprogramme in Höhe von 100 Millionen Euro für Kleinstunternehmen und Familienbetriebe geplant
    Besondere Förderung von Pachten und Mieten, die wegen Corona ungenutzt bleiben
    voraussichtliche einmalige Landesförderung von 20.000 Euro pro Unternehmen bis 10 Mitarbeiter
    Verweis auf kommende Liquiditätshilfen der NBank und auf die Informationsangebote der Bundesministerien

    NBank
    Kredit für Liquiditätshilfe geplant für KMU bis zu 50.000 Euro
    Antragstellung ab Mitte nächster Woche möglich
    Hotline: 0511 30031-33 oder via Mail: beratung@nbank.de (schickt vorab Infos an die Mailadresse, um weitere Infos über mögliche Antragstellungen zu erhalten)

    Niedersächsische Bürgschaftsbank
    Betriebsmittelkredite (erweiterte Förderung)
    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    Bei einem Darlehensvolumen von 300.000 Euro: schnellere Bewilligung von Bürgschaften bis 240.000 Euro

    Nordrhein-Westfalen

    WIRTSCHAFT.NRW
    Rettungsschirm mit einem Sondervermögen von 25 Milliarden Euro für Mittelständler, Kleinunternehmen und Start-ups
    Erhöhung der Landesbürgschafts-Kapazitäten von 900 Millionen auf 5 Milliarden Euro
    Landeszuschüsse als Ergänzung zum Bundeshilfsprogramm für Solopreneure, Kulturschaffende und KMU
    Verlängerung des Gründerstipendiums NRW

    NRW.BANK
    Universalkredit: erhöhte Risikoübernahme (80 Prozent statt vorher 50 Prozent)
    kein Mindestkreditbetrag mehr
    Kreditzusage innerhalb von drei Tagen bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis maximal 250.000 Euro
    Kreditbeantragung bei der Hausbank

    Bürgschaftsbank Nordrhein Westfalen
    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    Anhebung des Kreditvolumens, das verbürgt werden kann, auf 3,125 Millionen Euro
    Höchstbetrag für Bürgschaft steigt von 150.000 auf 200.000 Euro
    Express-Antragsbewilligung nach 72 Stunden
    Reichen Sie bitte alle benötigten Unterlagen digital mit einer Mail an info@bb-nrw.de ein

    Rheinland-Pfalz

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
    Die zentrale Stabsstelle Unternehmenshilfe steht KMUs, Freiberuflern und StartUps für eine Beratung zur Corona-Soforthilfe via E-Mail oder telefonisch zur Verfügung
    -> 06131 16 5110

    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
    Bestehende Kreditangebote können weiterhin von KMUs und Gründern genutzt werden
    bis zum 31. Dezember 2020 gelockerte Aussetzung der Tilgung möglich
    -> Hotline der ISB: 06131 62915 65
    -> weitere Hilfe beim Online-Portal ermoeglicher.de

    Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    andere Kernbedingungen wie die Bürgschaftsquote bleiben unverändert
    Für Bürgschaften bis 250.000 Euro: Schaffung einer Eigenkompetenz

    Saarland

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
    Überlebenspakete für kleine und Kleinstunternehmen: 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe ohne Rückzahlpflicht, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllt
    Kredittopf beinhaltet vom Land bis zu 30 Millionen Euro
    parallel laufendes Kreditprogramm für die Corona-Hilfe von 10 Millionen auf 25 Millionen Euro aufgestockt
    Umfassende Steuerstundungen und Lockerungen bei Verfahren für die Voranmeldung
    Weitere Kleinunternehmer-Soforthilfe für Firmen mit einer niedrigeren Bilanzsumme als 350.000 Euro oder weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz
    Formulare für alle Maßnahmen sind nach offiziellem Beschluss durch den Ministerrat Saarlands unter verfügbar

    SIBK
    Hochdruck-Arbeit am Notprogramm “Sofort-Kredit-Saarland”
    Programm wird voraussichtlich Ende März zur Verfügung stehen
    Antragsstellung über die SIKB in Kooperation mit eurer Hausbank
    Checkliste für benötigte Unterlagen für Corona-Soforthilfen ist bereits online

    Sachsen

    Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
    Sonderprogramm für Freiberufler und Kleinunternehmen in Not aufgrund von Corona mit bis zu fünf Beschäftigten
    Beantragung erfolgt über die Sächsische AufbauBank (SAB)
    unverzinstes Darlehen für die Liquidität bis zu 50.000 Euro, in Spezialfällen bis zu 100.000 Euro
    Laufzeit: bis zu 8 Jahre, erste drei Jahre frei von Tilgung

    Sächsische AufbauBank (SAB)
    kostenfreie Beratung über neue Hotline: 0351 4910 1100

    Bürgschaftsbank Sachsen
    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 2,0 Millionen Euro)
    Verbesserung der Optionen zur Förderung für Betriebsmittelkredite
    Schnellere Bewilligung von Bürgschaften

    Sachsen-Anhalt

    Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
    bis zu 400 Millionen Euro an Liquiditätshilfen stehen bereit
    Hausbanken sind angehalten, Kreditlaufzeiten zu verlängern und Tilgungen auszusetzen
    Corona-Hotline: 0391 567 ​4750

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt (ISA)
    Unterstützung bei Stundungen, Antrag lässt sich schnell und ohne Forderung weiterer Unterlagen über einen Musterantrag ausfüllen
    Verzicht auf Vollstreckungen
    Mittelstands- und Gründungsdarlehen bleiben weiterhin bestehen

    Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
    Hotline: 0391-737520
    Weitere Infos über ermoeglicher.de

    Schleswig-Holstein

    Investitionsbank Schleswig-Holstein
    Liquiditätshilfen und zinsfreie Stundungen
    Die Bank bittet vorerst davon abzusehen, die IB.SH telefonisch zu kontaktieren. Anfragen sollten als E-Mail gesendet werden.

    Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
    Verbesserung der Optionen zur Förderung für Betriebsmittelkredite
    Schnellere Bewilligung von Bürgschaften als Corona-Soforthilfe bis 250.000 Euro

    Thüringen

    Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
    Soforthilfeprogramm für Klein- und Kleinstunternehmen in Planung
    bis zu 1,5 Milliarden Euro Unterstützung
    Zuschuss von bis zu 30.000 Euro, genaue Höhe abhängig von Unternehmensgröße
    niedrigverzinste Darlehen im Rahmen des Programms “Thüringen XXL”, Ziel: Eigenkapitalbasis ausbauen
    Thüringen-Fonds geplant, um sich an Unternehmen der Region beteiligen zu können

    Thüringer Aufbaubank
    Der maximaler Kreditbetrag von 1 Million Euro wurde auf 2 Millionen Euro angehoben.
    Alle Branchen können Darlehen beantragen, jetzt auch Freiberufler, was zuvor eingeschränkt war.
    -> Unternehmenshotline: 0800 534 5676
    -> https://www.aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen

    Bürgschaftsbank Thüringen
    BBT-basis- und BBT-express-Programm auf 250.000 Euro erhöht
    Klassisches Bürgschaftsprogramm auf 2,5 Millionen Euro Bürgschaftshöhe gestuft
    schnellere Entscheidungsprozesse
    -> Web: https://bb-thueringen.de/

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